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Mehr staatliche Kontrolle – Haderthauer fordert USK-Umstrukturierung

von am 17. Januar 2011
 

Lesezeit: 2 MinutenDie unter – Videospielbegeisterten bereits unangenehm aufgefallene – bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer scheint die Debatte um den Horror-Shooter Dead Space 2 noch nicht wirklich aufgegeben zu haben. In einem Interview mit “Chip Online” forderte jetzt das bayerische Sozialministerium, dass zukünftig die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) Einfluss auf den Freigabeprozess haben solle.

In dem Interview äußert sich das Ministerium wie folgt:

“Durch die jetzige Entscheidung ist keine Abstimmung der USK mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien mehr möglich, obwohl im bisherigen Verfahren eine Reihe fachkundiger Gutachter das Spiel als indizierungswürdig bewertet hatten und im Jugendschutzgesetz für Zweifelsfälle eine enge Abstimmung vorgesehen ist. Bayern wird sich deshalb auf Bundesebene für Verbesserungen im Bereich des USK-Verfahrens einsetzen, damit künftig eine Prüfung durch die Bundesprüfstelle auch dann möglich ist, wenn vorher schon eine Alterskennzeichnung durch die USK erfolgt ist.”

Damit offenbart Ministerin Haderthauer gleich zwei vermeintliche “Schwachstellen” im USK-Prinzip.
Zum Einen, möchte man, dass die BPjM zukünftig direkten Einfluss auf das Prüfungsverfahren nehmen kann, zum Anderen soll es in Zukunft möglich sein, einen Titel, der bereits eine USK-Einstufung erhalten hat, nachträglich zu indizieren.

Bisher funktioniert das Prinzip der Selbstkontrolle der Industrie – die USK wird quasi von den beiden Branchenverbänden BIU und GAME gestützt und betrieben – folgender Maßen:
Publisher XY legt sein Spiel bei der USK in Berlin vor. Die USK bestellt einen unabhängigen Tester, der das Spiel auf Herz und Nieren überprüft, bevor er es einer Kommission (Beirat) vorstellt. Der Beirat gibt dann dem Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden eine Empfehlung, die Alterseinstufung betreffend. Die letztliche Entscheidung über die Altersfreigabe trifft damit ein Staatsdiener. Und sogar im Beirat sitzen Vertreter der Politik, wie zum Beispiel die Kultusministerkonferenz und der Bund der Jugendminister.

In den Verfahrensgrundsätzen der USK heisst es dazu:
Über die Grundsätze der Prüfung von Computerspielen nach dem JuSchG entscheidet ein Beirat, der sich aus 16 Vertretern gesellschaftlich bedeutsamer Gruppen zusammensetzt. Darunter sind die Kultusministerkonferenz, die Kirchen, die Jugendverbände, die Forschung, der Bund und die Jugendminister der Länder. Die Branche selbst hat zwei Stimmen im Beirat. Alle Entscheidungen werden mit den Jugendministerien der Länder abgestimmt.

Wieviel mehr politische Kontrolle und Einfluss auf die Altersfreigabe will Frau Haderthauer also im ohnehin härtesten und striktesten Jugendschutzsystem der Welt haben? Wir dürfen gespannt sein, wie die Branche auf diesen neuerlichen Angriff auf die Arbeit der USK und der Obersten Landejugendbehörden reagiert.

Kommentare
 
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  • 17. Januar 2011 at 19:01

    Ein großes Problem mit der Nachindizierung von Medien ist, dass die Publisher keine Planungssicherheit mehr haben. Lohnt es sich für Titel XY Werbeetats zu verplanen, wenn es passieren kann, dass Spiele während laufender Werbekampagnen plötzlich indiziert werden?
    Die Antwort auf diese Frage lautet ganz klar NEIN. Denn ein indizierter Titel darf nicht beworben werden.
    Folglich müssten bei einer Nachindizierung alle Werbemittel gestoppt werden.
    Das ist weltfremd und ist wirtschaftlicher Unsinn.
    Auf diese Weise fügt man der Gaming-Branche und der Medienlandschaft gewaltigen Schaden zu.


  • Sam St. James
    17. Januar 2011 at 22:42

    Na toll, jetzt ist man in Bayern auch noch ein schlechter Verlierer.


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