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Online-Petition gegen IMK-Beschluss – Macht mit!

von am 8. Juli 2009
 

Lesezeit: 2 MinutenManchmal reicht es einfach nicht aus, sich nur über unsere Politiker – die wir gewählt haben um unsere Interessen zu vertreten – zu wundern. Wenn die Volksvertreter wie kopflose Hühner im Taumel des Wahlkampfes Hexenverfolgungen proklamieren, ist es an der Zeit, die eigene Stimme zu erheben und seiner Meinung Gehör zu verschaffen. Das hat Peter Schleußer nun mit einer Online-Petition beim Bundestag getan. Und mit ihm bereits über 10.000 Mitunterzeichner: Gegen das von der IMK geforderte Verbot von Action-Computerspielen.

Jetzt seid ihr dran Gebrauch vom Grundrecht der freien Meinungsäußerug zu machen und euch für – zumindest einen Teil – Eurer Interessen politisch zu engagieren. Hier ist der Link zur Petition, für die ihr euch auf der Bundestag-Seite kurz registrieren müsst (geht wirklich schnell): Petition gegen ein Verbot von Action-Computerspielen vom 05.06.2009

Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge sich gegen den Beschluss der Innenmisterkonferrenz vom 5. Juni 2009 entscheiden, der ein “Herstellungs- und Verbreitungsverbot” von Action-Computerspielen vorsieht.

Begründung

Aktueller Anlass ist der am 5. Juni 2009 erfolgte Beschluss der Innenministerkonferenz der Länder, der ein “Herstellungs- und Verbreitungsverbot” von Action-Computerspielen vorsieht.
Dieser Beschluss ist eine Reaktion auf den entsetzlichen Amoklauf eines 17-jährigen Jugendlichen im baden-württembergischen Winnenden, der die Diskussion um die Wirkung von Computer- und Videospielen neu entfacht hat. (Vor-)schnelle Verbotsforderungen werden den vielschichtigen Aspekten solcher Ereignisse nicht gerecht, wirken im Gegenteil eher verharmlosend und verhindern so eine gründliche Aufarbeitung. Mit Bedauern stelle ich fest, dass die Debatte von Unkenntnis, Polemik, Unsachlichkeit und Vorurteilen geprägt ist, gerade aus den Reihen
der Politik. “Gewaltverherrlichende” Medien hingegen sind aus gutem Grund verboten. Doch ein prinzipielles Herstellungs- und Vertriebsverbot von Filmen und Computerspielen für Erwachsene steht aus meiner Sicht im Widerspruch zu Artikel 5 unseres Grundgesetzes (“Eine Zensur findet nicht statt”). Vielmehr gilt es, Kinder und Jugendliche vor Inhalten zu schützen, die nicht für ihr jeweiliges Alter freigegeben sind. In Deutschland gelten schon jetzt die europaweit strengsten Gesetze; Mitte 2008 wurde das Jugendschutzgesetz auf Initiative von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen noch einmal erweitert.
Seit 1. April 2003 versieht die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) Computer- und Videospiele – analog zu Spielfilmen – mit eindeutigen, auffälligen Alterskennzeichnungen; fünf Prozent der im Jahre 2008 geprüften Spiele sind auf ein erwachsenes Publikum zugeschnitten und werden daher mit “Keine Jugendfreigabe” eingestuft.
Diese Kennzeichnung ist ein hoheitlicher Verwaltungsakt durch die Obersten Landesjugendbehörden.
Produkte, die den strengen Kriterien nicht genügen, werden nicht gekennzeichnet und können
demnach von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert werden.
Als volljähriger Bürger und Wahlberechtigter bitte ich Sie nachdrücklich, …

  • den irreführenden und diskriminierenden Begriff “Killerspiele” aus der politischen Diskussion zu nehmen.
  • das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bestehenden staatlichen Jugendschutzmechanismen zu stärken.
  • den Vollzug bestehender Gesetze zu verbessern und zu gewährleisten, dass Kindern und Jugendlichen nur Computer- und Videospiele entsprechend der USK-Jugendfreigabe zugänglich gemacht werden.
  • Eltern, Pädagogen sowie erzieherisch verantwortliche Personen bei der Förderung der Medienkompetenz zu unterstützen.
  • die Computer- und Videospiele-Branche in Deutschland und insbesondere die Ausbildung in diesen zukunftsträchtigen Berufen zu fördern.
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