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Indizierungen im Mai 2013 (Videospiele und Filme)

von am 3. Juni 2013
 

Lesezeit: < 1 MinuteViele Websites weigern sich die aktuellen Indizierungen der BPjM zu veröffentlichen. Die Begründung: die pure Nennung der Spiele könnte als werbender Beitrag für die indizierten Spiele gewertet werden. Unsere Meinung dazu ist: wer nicht weiß, was warum in Deutschland indiziert ist, könnte es schon morgen unabsichtlich für den kleinen Bruder/Cousin/Neffen/Sohn/Enkel als Geschenk kaufen, oder im Internet bestellen. Darum hier die Indizierungen im Mai 2013 in Sachen Games und Filme!

Film-Indizierungen im Mai 2013

Listenteil A

Spartacus – Gods of the Arena Uncut (Blu-ray, die komplette Season)
Starz Entertainment LLC, Liberty Cir Eaglewood/USA
Twentieth Century Fox Home Entertainment, LLC, Los Angeles/USA

Spartacus – Gods of the Arena Uncut (3 DVDs, die komplette Season)
Starz Entertainment LLC, Liberty Cir Eaglewood/USA
Twentieth Century Fox Home Entertainment, LLC, Los Angeles/USA

The Ugly
Laser Paradise Filmproduktion und DVD-Vertrieb, Neu-Anspach

Listenteil B

Banned! In America
Brain Damage Films, Scottsdale/USA

Banned! In America II
Brain Damage Films, Scottsdale/USA

Banned! In America III
Brain Damage Films, Scottsdale/USA

Banned! In America IV
Brain Damage Films, Scottsdale/USA

Banned! In America V
Brain Damage Films, Scottsdale/USA

Banned! In America VI
Brain Damage Films, Scottsdale/USA

Zombie – We are going to eat you! (Blu-ray)
Blu Underground Inc., West Hollywood/USA

Videospiele-Indizierungen im Mai 2013

Listenteil A

Brothers in Arms: Hell’s Highway (Xbox 360, US-Version)
Ubisoft Inc., San Francisco/USA
Gearbox Software LLC, Plano/USA

Kurz zur Erklärung:

  • Listenteil A umfasst indizierte Trägermedien die jugendgefährdend sind und bestimmten Verbreitungsverboten des §15 Jugendschutzgesetzes (JuSchG) unterliegen.
  • Listenteil B umfasst indizierte Trägermedien, fĂĽr die nach Einschätzung der BPJM die weitergehenden Verbreitungsverbote des Strafgesetzbuches (StGB) gelten.
  • Listenteil BB umfasst indizierte Trägermedien fĂĽr die bereits ein Beschlagnahme-/Einziehungsbeschluss vorliegt.
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