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Indizierungen im Januar 2012

von am 31. Januar 2012
 

Lesezeit: < 1 MinuteViele Websites weigern sich die aktuellen Indizierungen der BPJM zu veröffentlichen. Die Begründung: die pure Nennung könnte als werbender Beitrag für die indizierten Spiele gewertet werden. Unsere Meinung dazu ist: wer nicht weiß, was warum in Deutschland indiziert ist, könnte es schon morgen unabsichtlich für den kleinen Bruder/Cousin/Neffen/Sohn/Enkel als Geschenk kaufen, oder im Internet bestellen. Daher hier die Januar-Indizierungen in Sachen Games.

Indizierungen im Januar 2012

Grand Theft Auto – San Andreas
PlayStation 2, EU-Version
Take 2 Company, Berkshire/GB
Listenteil A

Grand Theft Auto – Vice City Stories
PlayStation 2, UK-Version
Take 2 Company, Berkshire/GB; Rockstar Games Inc., New York City/USA
Listenteil A

Medal of Honor – Tier 1 Edition
PC DVD-ROM, EU-Version
Electronic Arts Swiss Sarl, Genf/CH
Listenteil A

Saints Row – The Third
PC, PlayStation 3, Xbox 360, EU-Version
THQ Entertainment GmbH, Krefeld
Listenteil A

Unreal Tournament
Playstation 2, englische/deutsche Fassung
Epic Games Inc., Cary/USA
Listenteil A

Listenumtragung

Mit Entscheidungen Nr. 10214 (V), 10215 (V), 10216 (V) vom 17. November 2011, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 180 vom 30. November 2011, wurden die Computerspiele “Dead Island”, PC DVD-ROM-Spiel, Playstation 3-Spiel, und Xbox 360-Spiel, EU-Versionen, Deep Silver, Höfen/A in die Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen (Listenteil B). Nunmehr werden die vorgenannten Computerspiele mit Entscheidung Nr. 5879 vom 11. Januar 2012 von Listenteil B in Listenteil A umgetragen.

Beschlagnahme gemäß 131 StGB

keine Beschlagnahmen

Kurz zur Erklärung:

  • Listenteil A umfasst indizierte Trägermedien die jugendgefährdend sind und bestimmten Verbreitungsverboten des §15 Jugendschutzgesetzes (JuSchG) unterliegen.
  • Listenteil B umfasst indizierte Trägermedien, für die nach Einschätzung der BPJM die weitergehenden Verbreitungsverbote des Strafgesetzbuches (StGB) gelten.
  • Listenteil BB umfasst indizierte Trägermedien für die bereits ein Beschlagnahme-/Einziehungsbeschluss vorliegt.
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