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Indizierungen im Dezember 2010

von am 3. Januar 2011
 

Lesezeit: < 1 MinuteViele Websites weigern sich die aktuellen Indizierungen der BPJM zu veröffentlichen. Die Begründung: die pure Nennung könnte als werbender Beitrag für die indizierten Spiele gewertet werden. Unsere Meinung dazu ist: wer nicht weiß, was warum in Deutschland indiziert ist, könnte es schon morgen unabsichtlich für den kleinen Bruder/Cousin/Neffen/Sohn/Enkel als Geschenk kaufen, oder im Internet bestellen. Daher hier die Dezember-Indizierungen in Sachen Games.

Games

Crackdown 2
Xbox 360, EU-Version
Microsoft Corporation, Redmond/USA
Listenteil A

Rogue Warrior
Playstation 3, EU-Version
ZeniMax Europe Ltd., London/GB
Listenteil A

The House of the Dead III
Xbox, EU-Version
Sega Europe Ltd., Brentford/GB
Listenteil A

Unreal Tournament 3
Playstation 3, EU-Version
Midway Games Ltd., London/GB
Listenteil A

Dead Rising 2
Xbox 360, UK-Version
CE Europe Ltd., London/GB
Listenteil B

Medal of Honor (Limited Edition)
PC DVD-ROM, EU-Version
Electronic Arts Swiss Sarl, Genf/CH
Listenteil B

Beschlagnahme gemäß 131 StGB

Silent Hill – Homecoming
Xbox 360, UK-Version
Konami Digital Entertainment GmbH, Frankfurt/Main
(AG Frankfurt am Main, Beschlagnahmebeschluss vom 19. November 2010)

Kurz zur Erklärung:

  • Listenteil A umfasst indizierte Trägermedien die jugendgefährdend sind und bestimmten Verbreitungsverboten des §15 Jugendschutzgesetzes (JuSchG) unterliegen.
  • Listenteil B umfasst indizierte Trägermedien, für die nach Einschätzung der BPJM die weitergehenden Verbreitungsverbote des Strafgesetzbuches (StGB) gelten.
  • Listenteil BB umfasst indizierte Trägermedien für die bereits ein Beschlagnahme-/Einziehungsbeschluss vorliegt
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