Lesezeit: < 1 MinuteViele Websites weigern sich die aktuellen Indizierungen der BPJM zu veröffentlichen. Die Begründung: die pure Nennung könnte als werbender Beitrag für die indizierten Spiele gewertet werden. Unsere Meinung dazu ist: wer nicht weiß, was warum in Deutschland indiziert ist, könnte es schon morgen unabsichtlich für den kleinen Bruder/Cousin/Neffen/Sohn/Enkel als Geschenk kaufen, oder im Internet bestellen. Daher hier die Dezember-Indizierungen in Sachen Games.
Games
Crackdown 2
Xbox 360, EU-Version
Microsoft Corporation, Redmond/USA
Listenteil A
Rogue Warrior
Playstation 3, EU-Version
ZeniMax Europe Ltd., London/GB
Listenteil A
The House of the Dead III
Xbox, EU-Version
Sega Europe Ltd., Brentford/GB
Listenteil A
Unreal Tournament 3
Playstation 3, EU-Version
Midway Games Ltd., London/GB
Listenteil A
Dead Rising 2
Xbox 360, UK-Version
CE Europe Ltd., London/GB
Listenteil B
Medal of Honor (Limited Edition)
PC DVD-ROM, EU-Version
Electronic Arts Swiss Sarl, Genf/CH
Listenteil B
Beschlagnahme gemäß 131 StGB
Silent Hill – Homecoming
Xbox 360, UK-Version
Konami Digital Entertainment GmbH, Frankfurt/Main
(AG Frankfurt am Main, Beschlagnahmebeschluss vom 19. November 2010)
Kurz zur Erklärung:
- Listenteil A umfasst indizierte Trägermedien die jugendgefährdend sind und bestimmten Verbreitungsverboten des §15 Jugendschutzgesetzes (JuSchG) unterliegen.
- Listenteil B umfasst indizierte Trägermedien, für die nach Einschätzung der BPJM die weitergehenden Verbreitungsverbote des Strafgesetzbuches (StGB) gelten.
- Listenteil BB umfasst indizierte Trägermedien für die bereits ein Beschlagnahme-/Einziehungsbeschluss vorliegt