Indizierungen im Dezember 2009
Lesezeit: < 1 MinuteViele Websites weigern sich die aktuellen Indizierungen der BPJM zu veröffentlichen. Die Begründung: die pure Nennung könnte als werbender Beitrag für die indizierten Spiele gewertet werden. Unsere Meinung dazu ist: wer nicht weiß, was warum in Deutschland indiziert ist, könnte es schon morgen unabsichtlich für den kleinen Bruder/Cousin/Neffen/Sohn/Enkel als Geschenk kaufen, oder im Internet bestellen. Daher hier die Dezember-Indizierungen in Sachen Games.
Mortal Kombat Armageddon
PS2, US-Premium-Version
Midway, San Diego/USA
Listenteil B
Mortal Kombat Kollection
PS2, US-Version
Midway, San Diego/USA
Listenteil A
Wolfenstein
PC, Australien-Version
Activision, Epping/AUS
Listenteil B
Kurz zur Erklärung:
- Listenteil A umfasst indizierte Trägermedien die jugendgefährdend sind und bestimmten Verbreitungsverboten des §15 Jugendschutzgesetzes (JuSchG) unterliegen.
- Listenteil B umfasst indizierte Trägermedien, für die nach Einschätzung der BPJM die weitergehenden Verbreitungsverbote des Strafgesetzbuches (StGB) gelten.
- Listenteil BB umfasst indizierte Trägermedien für die bereits ein Beschlagnahme-/Einziehungsbeschluss vorliegt.