32 Kommentare

Indizierungen Dezember 2011

von am 3. Januar 2012
 

Lesezeit: < 1 MinuteViele Websites weigern sich die aktuellen Indizierungen der BPJM zu veröffentlichen. Die Begründung: die pure Nennung könnte als werbender Beitrag für die indizierten Spiele gewertet werden. Unsere Meinung dazu ist: wer nicht weiß, was warum in Deutschland indiziert ist, könnte es schon morgen unabsichtlich für den kleinen Bruder/Cousin/Neffen/Sohn/Enkel als Geschenk kaufen, oder im Internet bestellen. Daher hier die Dezember-Indizierungen in Sachen Games.

Indizierungen im Dezember 2011

Dead Rising 2: Off the Record
PC, Xbox 360 und PS3, EU-Version
Capcom, London/GB
Listenteil B

Listenumtragung

keine Listenumtragungen

Beschlagnahme gemäß 131 StGB

keine Beschlagnahmen

Kurz zur Erklärung:

  • Listenteil A umfasst indizierte Trägermedien die jugendgefährdend sind und bestimmten Verbreitungsverboten des §15 Jugendschutzgesetzes (JuSchG) unterliegen.
  • Listenteil B umfasst indizierte Trägermedien, für die nach Einschätzung der BPJM die weitergehenden Verbreitungsverbote des Strafgesetzbuches (StGB) gelten.
  • Listenteil BB umfasst indizierte Trägermedien für die bereits ein Beschlagnahme-/Einziehungsbeschluss vorliegt
Kommentare
 
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  • 3. Januar 2012 at 15:50

    oh alter, ich weiss nicht mehr was ich sagen soll. wieso wird überhaupt indiziert!?
    dann sehen die leute das spiel halt auf play[dot]com oder amazon[dot]co[dot]uk
    und kaufen das, und weil es keine werbung gibt in deutschland gibt wiessen sie auchnicht um was in dem spiel geht, und kaufen das, natürlich is es bei Dead Rising nicht so, da sieht man ja schon am titel was das ist aber trotzdem, indizierung und “beschneiden” der spiele bringt doch nix


  • MonkeyHead
    3. Januar 2012 at 15:59

    Eine gewisse Kontrollinstanz ist ja nicht schlecht und finde ich auch richtig und nur weil es andere Möglichkeiten gibt, heißt das ja noch lange nicht, dass es diese Instanzen nicht mehr braucht.

    Dämlich sind nur die 18er Regelungen. Für FSK 18 muss ich 18 sein für indiziert muss ich 18 sein. Und das Werbeverbot (Reviews etc.) ist für Spieleseiten auch ein Problem.

    Aber das Thema gab es hier ja schon oft genug.


  • 3. Januar 2012 at 22:16

    allgemein, ist es ja so, die spiele werden ja schon von pegi geprüft, wieso werden die in deutschland nochmal geprüft, geschnitten, und manchmal garnicht raußgebracht, ist deutschland was besonderes oder was, das kommt ja schon fast and die “höhere rasse”-scheiße ran von damals, natürlich nicht so extrem, versteht es nicht falsch.
    ich mein, dass nazi-symbolik in deutschland in spielen oder filmen zensiert wird ist vollkommen ok.
    aber ich bin 21 verdammt und ich will die gleichen spiele in deutschland kaufen wie die leute überall auf der welt.
    ich habe es schon mehrmals gesagt, ich kaufe meine spiele seit jahren nur im außland, daher kann mir das egal sein, vor allem weil sie da auch noch billiger sind, es geht mir nur ums prinzip.

    übrigens, ich habe Condemned 2, schon zwei mal durch, sau gut!
    oh oh, war das jetzt werbung für ein indiziertes spiel…?! (muhahahahaha)


  • 3. Januar 2012 at 22:23

    PS manchmal wird es aber mit der zensur ziemlich lächerlich, zB dass KISS ihr logo wechseln musstem um alben in deutschland zu vekaufen, vor allem weil Gene Simmons Jude ist!


  • MonkeyHead
    3. Januar 2012 at 23:22

    Bleib mal locker.
    Die Pegi hat damit nix zu tun. Selbst wenn es hier die Pegi geben würde, könnte sie sich nicht über geltendes deutsches Recht hinwegsetzen. Was nach österreichischen Recht konform geht auch von der Pegi aus, muss es hier noch lange nicht.

    Ich verstehe deinen Unmut, aber ein wenig mehr Hintergrundwissen, gerade bei einem solchen Thema scheint mir durchaus angebracht.


  • 4. Januar 2012 at 00:34

    Bei der PEGI läuft das Prüfverfahren übrigens wie folgt ab: Publisher reicht Spiel ein. PEGI rückt Selbsteinschätzungsbogen raus. Publisher füllt Fragebogen aus und gibt sich selbst die Alterseinstufung!


  • 4. Januar 2012 at 12:15

    egal, auch wenn das die entwickler selbst machen, ich habe noch kein PEGI spiel gesehen, wo alterseinstufung falsch war, god of war ist auch nicht ESRB Teen in america oder in österreich PEGI 12

    hier übrigens genaue infos von der seite PEGI.

    Q: Wie erfolgt die Einstufung der Spiele?

    A: PEGI verwendet eine Kombination aus Publisher-Informationen zu den Spielinhalten und Spieletests, um jedes Spiel richtig einzustufen. Anfangs füllt der Publisher ein Online-Anmeldeformular aus und sendet dies zum Systemadministrator. Dieses Formular wird dann geprüft und als Basis für die Überprüfung des Inhalts des jeweiligen Spiels verwendet. Der besondere Vorteil am PEGI-System liegt darin, dass die Publisher selbst Informationen zum Inhalt der Spiele abgeben, da nur sie wirklich einen Überblick über den gesamten Spielinhalt haben können. Dies erlaubt es den Administratoren, sich auf die Stellen oder Aspekte eines Spiels zu konzentrieren, die aller Wahrscheinlichkeit nach für die Einstufung am relevantesten sind. Diese Vorgehensweise ist effizienter und zuverlässiger, als wenn die Administratoren jedes Spiel von Anfang bis Ende durchspielen würden (selbst wenn dies zeitlich realisierbar wäre).

    “Das PEGI-System wird europaweit genutzt und anerkannt und wird von der Europäischen Kommission nachdrücklich unterstützt. Es gilt als Modell für die europäische Harmonisierung im Bereich Jugendschutz.”

    Quelle: pegi.info


  • MonkeyHead
    4. Januar 2012 at 12:55

    Das ist doch vollkommen egal, was die Pegi sagt und wie andere Länder dazu stehen und ob richtig oder falsch bewertet wurde. Die Pegi kann sich nicht über deutsches Recht hinwegsetzen. Wenn es die Pegi in Japan geben würde, würden Atombomben trotzdem gestrichen werden oder zumindest verändert, weil man das in Japan einfach nicht darf.


  • 4. Januar 2012 at 16:44

    ja, aber weisst du , erst sagen wir sind in EU, wir machen die grenzen auf um leichter zu reisen, wir werden die gleichen standarts wie im rest der EU benutzen, bla bla bla, und dann sich wieder mit irgendwelchen gesetzen abgrenzen. USK, FSK usw.
    wie gesagt das mit dem nazi zeug ist ja noch ok, aber wenn spiele geschnitten werden, ist es verstümmelung! und zensur, spiele sind kunstwerke und sollten nicht zensiert weden.
    was ist damit :
    Anatomische Vorlesung des Dr. Deyman
    oder
    Die Anatomie des Dr. Tulp

    beide von Rembrandt
    google mal danach und sag wieso das kunst ist und spiele nicht


  • MonkeyHead
    5. Januar 2012 at 09:46

    Was soll man dagegen sagen? Ist Scheiße, ich weiß das. Ich bin ja schließlich selbst Erwachsen und kenne das Problem.
    Und es ist ja bei weitem nicht so, dass alles was die EU macht übernommen wird. Es gibt oftmals Probleme, wenn Gesetzesvorhaben und Regelungen von der EU umgesetzt werden sollen und diese dann gegen deutsches Recht verstoßen. Es wird immer viel gemeckert über die EU und das sie vieles vorgeben, aber ich glaube nicht das die EU so mächtig ist, wie sie sich gerne hätte. Warum sonst scheitert eine gemeinsame Verfassung?


  • 5. Januar 2012 at 12:24

    ok, ich hoffe und auch glaube dass ich das wesentliche gesagt habe, und man sieht dass die gesetze manchmal doof sein können, aber gut.
    ich kaufe meine spiele weiter im ausland, mir gings nur ums prinzip.
    ich hoffe dass die spiele irgendwann auch unzensiet oder überhaupt in deutschland erscheinen werden, aber ich glaube nicht dass es in der näheren zukunft geschehen wird, alleine wegen der nazi-sache


  • 5. Januar 2012 at 13:32

    Die PEGI ist mit deutschem Jugendrecht nicht kompatibel. Und das ist aus meiner Sicht völlig okay. Spiele, die auf dem Index sind, gehören nicht in Kinderhände. Die Tatsache, dass sie nicht beworben und nicht offen gezeigt werden dürfen ist eine Vorsichtsmaßnahme. So sollen minderjährige Spieler gar nicht erst Appetit auf diese Spiele bekommen.

    Wer der Meinung ist, dass Spiele in den Gliedmaßen abgeschossen oder abgeschnitten werden dürfen, in denen Gewalt unnötig und völlig sinnfrei verherrlicht wird, in Kinderhände gehören, hebe bitte die Hand.


  • MonkeyHead
    5. Januar 2012 at 14:00

    Ich stimme dir vollkommen zu, aber es gibt auch Spiele die nicht indiziert sind und ab 16/18 sind und die gehören auch nicht in Kinderhände. Dieses hat meines Erachtens nichts mit indiziert zu tun oder nicht.


  • 5. Januar 2012 at 14:14

    Das ist richtig.
    Aber es gibt einen Unterschied zwischen USK 18er-Titeln und solchen die auf dem Index stehen. Die, die auf dem Index stehen, sind nach Meinung unserer Jugendschutzexperten in der Lage Minderjährigen bleibende Desensibilisierungen oder sogar psychische Schäden zuzufügen. Und wenn ich als 13 Jähriger einem Typen im Spiel erst die Arme und Beine wegballere, halte selbst ich das für so bedenklich, dass das unterbunden werden muss. Und schon haben wir eine – von vielen möglichen – Rechtfertigungen für eine Indizierung.


  • 5. Januar 2012 at 14:31

    Das Problem ist ja meiner Meinung nach, dass man mit Verboten und Indizierungen gerade bei Kindern und Jugendlichen genau das Gegenteil bewirkt, nämlich Neugierde geweckt wird, statt abzuschrecken, bzw. zu verhindern das es in deren Hände gelangt. So ist es bei auch bei Filmen die Verboten sind, oder gar Drogen. Sobald etwas Verboten wird blüht der illegale Handel damit auf, noch stärker als er es sowieso schon tut. Solange es legal ist besteht wenigstens eine etwas größere Wahrscheinlichkeit, dass es im Laden gekauft wird und so möglicherweise erst einmal durch die Kontrollinstanz Eltern geht.

    Ich weiß, es eine leidige Diskussion und im Grunde halte ich die USK/FSK für eine sinnvolle Einrichtung, nur hört es bei mir beim indizieren in der Regel auf nachvollziehbar zu werden.


  • MonkeyHead
    5. Januar 2012 at 14:35

    Mag sein, aber was ist dann mit Gears of War III? Was ist mit God of War 3? Ich sag nur Augen rausdrücken oder so lange auf den Gegner einprügeln bis der Bildschirm rot ist und weit darüber hinaus. Oder auch AC Revelations (USK 16) hat derbe Kills und dann wird der Spieler mit einer Slowmotion belohnt in der Ezio den Gegner das Schwert durch den Körper rammt und ihn damit hochhebt.


  • MonkeyHead
    5. Januar 2012 at 14:38

    Die Kontrollinstanz Eltern und/oder VerkäuferIn hat aber eine ziemlich hohe Fehlerquote. 😉


  • 5. Januar 2012 at 14:49

    Klar, es gibt halt keine Kontrollinstanz die 100%ig zieht, aber in meinen Augen sind Verbote oder Indizierungen da nur selten der richtige Weg, da sie in vielen Bereichen auch einfach nur Neugierig machen.

    Vielleicht braucht es auch einfach eine Ausweisflicht für alle Artikel (nicht nur auf Spiele bezogen), die erst ab 16/18 freigegeben sind. Klar am Anfang meckern erst einmal alle die schon über 18 sind, aber wenn es von Staat aufgedrückt wird, kann man wenigstens nicht die Verkäufer dafür verantwortlich machen und gewöhnt sich irgendwann dran, bis es irgendwann selbstverständlich ist seinen Perso vor zu zeigen 😉 Das dann immer noch die Kontrollinstanz Eltern versagen kann, wird man nie ganz verhindern können.


  • 5. Januar 2012 at 14:56

    §131
    Gewaltdarstellung

    (1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,

    1. verbreitet,

    2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,

    3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder

    4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

    (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.

    (4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht grob verletzt.


  • MonkeyHead
    5. Januar 2012 at 15:01

    @bastian: Dann kauft halt der 18 Jährige Bruder/Schwester oder die Familie oder der Freund der alt genug ist dem Kind das Spiel, welches nicht für es bestimmt ist.

    @Mykel Jay: Wie passen da jetzt meine Beispiele rein, die nicht indiziert sind. Meines Erachtens hat ein Slowmo-Kill nichts mit geschichtlicher Akkuratesse zu tun genauso wenig wie Augen rausdrücken.


  • 5. Januar 2012 at 15:28

    Klar kann es durchaus sein, dass dann der 18-jährige Bruder das kauft, ist aber bei Alkohol genauso. Nur, wenn es verboten ist besteht gar keine Chance mehr das der Bruder oder die Eltern sagen: “nein kauf ich nicht ist verboten” Dann wird einfach herunter geladen weil es verboten und cool ist.

    Seien wir doch mal ehrlich, gerade Verbote sind doch insbesondere für Jugendliche und Kinder verlockend und – gerade im Internet -, einfach zu umgehen. Und wo fällt es Eltern die wirklich kontrollieren wollen einfacher, an der Kasse oder am heimischen Rechner? Meistens sind doch Kinder viel vertrauert im Umgang mit Internet und Computer, was nen 18er Siegel meint können sie dann denke ich schon eher nachvollziehen 😉


  • MonkeyHead
    5. Januar 2012 at 16:00

    Werden denn indizierte Spiele öfter heruntergeladen als nichtindizierte 18er Titel?

    Ist doch bei Filmen auch nicht anders. Mit wieviel Jahren hat man seinen ersten Horrorfilm gesehen?
    Fähigen = kompetenten Eltern fällt beides leicht. Sowohl im Laden als auch am heimischen PC. Da sehe ich keinen Unterschied. Das Problem ist doch das die meisten Eltern unfähig sind. Nicht alle, ich will nicht alle über einen Kamm scheren.

    Vollkommene Sicherheit, was dieses Thema angeht wird es nie geben, ich sehe aber ein Problem darin, wenn die Kontrollen die es gibt nur mit halbem Arsch umgesetzt werden. Und diese Personen die zu faul sind an der Kasse nach dem Ausweis zu fragen und die Eltern die sich nicht im geringsten darum kümmern was ihr Schützling treibt, krakelen dann am lautesten, wenn es wieder zu diversen Handlungen Jugendlicher kommt.


  • 6. Januar 2012 at 13:08

    Ich bin Bastians meinung, man könnte doch Ausweispflicht für alle 16/18ner Artikel einführen oder/oder zusätzlich solche abgetrännten Räume für Spiele einrichten, wie beim Porn.
    Indiezieren bringt nix, ich mein man googelt nach “indizierte spiele” und als erstes ergebnis kommt eine Liste von Wikipedia, oder man geht auf eine seite die jedes mal index Updates bring (gibt mehrere), guckt auf youtube was das für ein Spiel ist, und kauft es bei einem Online Shop (es gibt viele shops die das alter nicht kontrolieren), oder zieht es von PiratBay oder so, geht noch schneller als kaufen und ist kostenlos.
    Und sobald einer aus der Klasse das Spiel hat, haben es alle.


  • MonkeyHead
    6. Januar 2012 at 13:49

    Also für mich klingt das so, überspitzt gesagt, man kann auf Kontrollen und Indizierungen verzichten, da es eh nichts nützt.
    Dann werde ich mal alle Feuermelder in meiner Wohnung entfernen. Da es ja sowieso irgendwann brennen könnte.


  • 6. Januar 2012 at 14:54

    Eine Indizierung kommt in Deutschland beinahe einem Verkaufsverbot gleich, weil Saturn/MediaMarkt/ProMarkt/Karstadt keine 18 Bereiche bauen werden. Das hat immer einen ganz miesen Beigeschmack. Es durftet direkt nach “Porno-Ecke”.

    Übrigens besteht eigentlich Ausweispflicht bei 16ern und 18ern. Macht aber kein Schwein, außer Besitzer kleinerer Läden. Die Androhung von 25.000 Euro Strafe schreckt aber eben nur die kleinen Händler ab.

    Ich will unbedingt mal einen Test mit versteckter Kamera machen. Ich wette das weniger als 10 Prozent nach einem Ausweis fragen! Jeder der es nicht tut macht sich strafbar.

    Und zu den Eltern sei eine Sache gesagt: Die meisten haben keine Ahnung was ihre Kinder spielen!


  • MonkeyHead
    6. Januar 2012 at 15:37

    Im Wuppertaler Saturn wird nicht kontrolliert.
    Im Wuppertaler Media Markt schon.


  • 6. Januar 2012 at 16:18

    ich bin 21, 190 groß und habe ein bärtchen, und wurde im Müller beim kauf von einer PSN card nach meinem ausweiss gefragt erst diese woche am dienstag, und vor 2 oder so monaten habe ich mir Borderlands geholt im HEM (Expert) und musste mich auch ausweisen. aber natürlich ist es nicht immer so, noch strängere strafen und heufigeren kontrollen der läden von den behörden wären eine bessere lösung.

    und 18ner bereich ist, finde ich, trotzem eine gute lösung, wieso sollte es jemandem peinlich sein 18ner spiele zu spielen.

    PS es duftet nach Porno-Ecke XD


  • MonkeyHead
    6. Januar 2012 at 17:14

    Wie gesagt, meines Erachtens braucht es keine strengeren Regelungen noch laschere. Es sollen nur die Regeln die es gibt angewendet und durchgesetzt werden.

    Ich bin 22, 186 und hab nen Bart vom rechten bis zum linken Ohr. 🙂 Trotzdem werde ich im eben genannten Laden kontrolliert und es ärgert mich nicht. Manchmal etwas merkwürdig, aber es wäre ja komisch wenn man Kontrollen fordert sich selbst aber ausnimmt.

    In meiner Videothek kann man sich auch indizierte Titel ausleihen, diese sind aber in einem abgeschlossenen Bereich, in dem auch die Pornos stehen und die Verkäuferin sagte auch, dass sobald ein Film/Spiel indiziert ist, und er aus dem normalen Videothekenbereich entfernt werden muss, gibt es massive Verluste.
    Ich will damit nicht sagen, dass wirtschaftliche Interessen wichtiger sind, aber sie spielen doch eine entscheidende Rolle.


  • 6. Januar 2012 at 17:28

    ich wollte damit sagen dass ich es gut finde dass soger ich immernoch kontrolliert werde, also haben da minderjährige keine chance und das ist gut, so sollte es eigentlich sein. keine ausnahmen.

    das mit dem verlust ist aber kein gutes argument, es macht keinen unterschied für den entwickler da die spiele immer noch importiert werden, und für verkäufer ist es ein bisschen schlimmer, aber immerhin können sie ja die spiele zumindest in den abgeschlossenen bereichen, ausleihen/verkaufen, statt den verkauf der index spiele komplett zu stoppen.

    ich hoffe ich habe mich deutlich genug ausgedrückt, sorry wenn nicht, ich bin ausländer


  • MonkeyHead
    6. Januar 2012 at 17:48

    Wie gesagt, ich lasse das Argument nicht gelten. Aber der Händler hat nix davon, wenn der Kunde die Sachen dann woanders kauft.
    Und der Bau eines abgetrennten Bereichen steht damit wahrscheinlich in keinerlei Relation zu den Kosten.


  • 6. Januar 2012 at 18:08

    ja der Händler hat die wahl, entweder garnicht verkaufen oder im 18ner Bereich verkaufen


  • MonkeyHead
    6. Januar 2012 at 18:29

    tja und gar nicht verkaufen ist in dem Fall wohl besser.


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