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Indizierungen im November 2012

von am 2. Dezember 2012
 

Lesezeit: < 1 MinuteViele Websites weigern sich die aktuellen Indizierungen der BPjM zu veröffentlichen. Die Begründung: die pure Nennung der Spiele könnte als werbender Beitrag für die indizierten Spiele gewertet werden. Unsere Meinung dazu ist: wer nicht weiß, was warum in Deutschland indiziert ist, könnte es schon morgen unabsichtlich für den kleinen Bruder/Cousin/Neffen/Sohn/Enkel als Geschenk kaufen, oder im Internet bestellen. Darum hier die Indizierungen im November 2012 in Sachen Games und Filme!

Film-Indizierungen im November 2012

Listenteil A

Hell Ride (DVD)
Senator Home Entertainment, München

Listenteil B

Battle Royale (BR)
Survival Programm (Blu-ray/DVD Box, enthält: ungekürzte Kinofassung/Extended Cut, Bonus-DVD: Extras)
N.S.M. Records, Neudörfl/Leitha/A
Capelight Pictures, Ahrensfelde

I spit on your grave (Blu-ray)
Sunfilm Entertainment, München;
Cine TelFilms Inc., West Hollywood/USA;
Tiberius Film, München

Listenstreichungen

Die Easy Riders von Tokyo
VMP Video Medien Pool, München

Fan Chu – Tödliche Rache
VPS VideoProgramm Service, München

Mixed Blood (Die Ratten von Harlem)
RCA Columbia Pictures Video, München

Die Orgien der Cleopatra
GMP – General Motion Pictures, Hövelhof

OSA, Terror beherrscht die Welt
Vestron Video International, München

The Multinator
Summit International Pictures, Anschrift unbekannt

Verbotene Spiele auf der Schulbank
VPS Video Programm Service, München

Zombie-Nightmare
Focus Film + Video, München

Spiele-Indizierungen im November 2012

C 64 Porno Nummer 1!!
Private Software Service, Anschrift unbekannt

Death Wish III (C 64)
Gremlin GraphicsSoftware, Sheffield/GB; Cannon Productions N.V

Highlander (C64)
Ocean/Imagine, Manchester/GB

Kurz zur Erklärung:

  1. Listenteil A umfasst indizierte Trägermedien die jugendgefährdend sind und bestimmten Verbreitungsverboten des §15 Jugendschutzgesetzes (JuSchG) unterliegen.
  2. Listenteil B umfasst indizierte Trägermedien, für die nach Einschätzung der BPJM die weitergehenden Verbreitungsverbote des Strafgesetzbuches (StGB) gelten.
  3. Listenteil BB umfasst indizierte Trägermedien für die bereits ein Beschlagnahme-/Einziehungsbeschluss vorliegt.
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