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Indizierungen im November

von am 5. Dezember 2009
 

Lesezeit: < 1 MinuteViele Websites weigern sich die aktuellen Indizierungen der BPJM zu veröffentlichen. Die Begründung: die pure Nennung könnte als werbender Beitrag für die indizierten Spiele gewertet werden. Unsere Meinung dazu ist: wer nicht weiß, was warum in Deutschland indiziert ist, könnte es schon morgen unabsichtlich für den kleinen Bruder/Cousin/Neffen/Sohn/Enkel als Geschenk kaufen, oder im Internet bestellen. Daher hier die November-Indizierungen in Sachen Games.

Call of Duty – Modern Warfare 2
PC, US-Version
Activision, L.A./USA
Listenteil B

Call of Duty – World at War
PC, Australische Version
Activision, Epping/Australien
Listenteil B

Left 4 Dead 2
PC, EU-Version
Valve Corp., Bellevue/USA
Listeteil B

Gears of War 2
Xbox 360, chinesische Version
Microsoft, Redmond/USA
Listenteil A

Kurz zur Erklärung:

  • Listenteil A umfasst indizierte Trägermedien die jugendgefährdend sind und bestimmten Verbreitungsverboten des §15 Jugendschutzgesetzes (JuSchG) unterliegen.
  • Listenteil B umfasst indizierte Trägermedien, für die nach Einschätzung der BPJM die weitergehenden Verbreitungsverbote des Strafgesetzbuches (StGB) gelten.
  • Listenteil BB umfasst indizierte Trägermedien für die bereits ein Beschlagnahme-/Einziehungsbeschluss vorliegt.
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