10 Kommentare

Indizierungen im April

von am 30. April 2009
 

Lesezeit: < 1 MinuteDie Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien – kurz BPJM – hat wieder einige Spiele eingehend auf ihren Gefährdungsgrad hin untersucht. Dabei sind im April drei Spiele von der Indizierung betroffen.

Erwischt hat es diesmal:

Condemned 2 – Bloodshot
System :PS3
Publisher: Sega
US-Version

Saints Row 2
System: Xbox 360
Publisher: THQ
US-Version

Ninja
Gaiden II
System: Xbox 360

Publisher: Microsoft
EU-Version

Kommentare
 
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  • alex
    30. April 2009 at 21:12

    Muss hier an der stelle mal ein lob aussprechen an die newsabteilung hier.
    Ich finds schön gaming news in deutscher sprache so hübsch zusammengefasst zu finden. Dinge wie Ratings und Indizierungen sind auch ganz praktisch.


  • Matze029
    1. Mai 2009 at 10:58

    @alex:
    Jepp, wirklich gut, dass hier auch sowas online gestellt wird.
    Die USK-Einstufungen finde ich auch sehr nützlich.
    Weiter so.;)


  • admin
    1. Mai 2009 at 11:42

    Vielen Danke für das tolle Kompliment!


  • MC Buddist
    1. Mai 2009 at 12:15

    Ich schließe mich aufjedenfall meine Vorrednern an, ist wirklich sehr interessant^^


  • Toastbrot
    1. Mai 2009 at 14:02

    Rechtlich ist das ja nicht alles, oder? Denn ich habe mal auf GIGA.de eine Usernews veröffentlicht über so ein Thema, aber Wayne?^^


  • admin
    1. Mai 2009 at 14:24

    Eine Indizierung kommt in Deutschland quasi einem Verkaufsverbot gleich, da es in Warenhäusern (Mediamarkt, Saturn, Karstadt etc.) keine 18er-Abteilungen gibt. Nur dort dürften solche Spiele zum Verkauf angeboten werden. Unter der Ladentheke verkauft heute ja kaum noch jemand was. Das Schmuddelimage ist zu groß.


  • Toastbrot
    1. Mai 2009 at 18:31

    Ich hab aber gehört dass wenn ein Spiel Indiziert wird, dass man es nicht auf Deutschenseiten present machen darf also erwähnen oder der gleichen. Das müsste dann ja auch hier eintreffen?


  • Abnaxos
    1. Mai 2009 at 20:28

    Man darf ein indiziertes Spiel/Film/Medium nicht öffentlich ausstellen oder bewerben und damit nur auf Anfrage (also unter der Ladentheke) verkaufen. Das war’s dann eigentlich schon. Eine Erwähnung in öffentlichen Medien ist von daher problematisch, dass man das als “bewerben” verstehen könnte.


  • admin
    1. Mai 2009 at 21:35

    Ich sehe es als Berichterstattung an.
    Wie sonst sollen Menscen erfahren, welche Medien indiziert sind, wenn man den Akt der Indizierung nicht erwähnen darf.
    Ich erinnere mich daran, dass wir in Deutschland eine Debatte über Medien-Nutzung und Medienkompetenz auf dem Rücken des Jugendschutzes führen.
    Wie sollen Kinder, Jugendliche und Erwachsene eine solche Medienkompetenz aufbauen, wenn die Informationen unter Verschluss gehalten werden?


  • Toastbrot
    1. Mai 2009 at 22:52

    Da hast du wahrlich Recht. Dann wurde meien damalige Usernews umsonst gelöscht. 🙁


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