0 Kommentare

Indizierungen im Mai 2012

von am 3. Juni 2012
 

Lesezeit: < 1 MinuteViele Websites weigern sich die aktuellen Indizierungen der BPjM zu veröffentlichen. Die Begründung: die pure Nennung der Spiele könnte als werbender Beitrag für die indizierten Spiele gewertet werden. Unsere Meinung dazu ist: wer nicht weiß, was warum in Deutschland indiziert ist, könnte es schon morgen unabsichtlich für den kleinen Bruder/Cousin/Neffen/Sohn/Enkel als Geschenk kaufen, oder im Internet bestellen. Darum hier die Mai 2012-Indizierungen in Sachen Games und Filme!

Film-Indizierungen im Mai 2012

Listenteil A:

Hooligans 2 – Stand your Ground
DVD
Ascot Elite Home Entertainment, Stuttgart

Listenteil B mit strafrechtlichem Verbreitungsverbot aus Sicht der BPjM

Isle of the Damned
Limited 2-Disc Pop-up Edition
Illusions UNLTD. Films, AT

Games-Indizierungen im Mai 2012

Listenteil A

Saints Row – The Third
Xbox 360, UK-Version
THQ (UK) Limited, Woking/GB

Listenstreichungen

FILME

Cehennemde tatil (türk.)
Ulus Video, Anschrift unbekannt

Escalation
VPS, München

Final Justice
Vestron Video International, München

Goodnight – Die Nacht, als Knecht Blutrecht kam
Rainbow (Label: Media Entertainment)

Kara Basan (türk.)
Hersteller unbekannt

Die Macht der Ninja II
Starlight (Label: Condor), Bochum

Night Train to Terror
GMP General Motion Pictures GmbH, Hövelhof

Nur Tote überleben
RCA, Hamburg

Ölüm vurusu (türk.)
Kalkavan, Neuss

Türkische Sexshows (türk.)
Eros Video, Düsseldorf

Ravenous – friss oder stirb
20th Century Fox Home Entertainment, Frankfurt

Night Train to Terror
Laser Paradise, Neu Anspach

Vahsi Kitzlar (türk.)
Ribu Film, Hamburg

SPIELE

Infernal Runner
Commodore 64, Schneider CPC
Loriciels Fevrier, Anschrift unbekannt

Mad Dog McCree
International Business Machines Corp., Anschrift unbekannt

Kurz zur Erklärung:

  • Listenteil A umfasst indizierte Trägermedien die jugendgefährdend sind und bestimmten Verbreitungsverboten des §15 Jugendschutzgesetzes (JuSchG) unterliegen.
  • Listenteil B umfasst indizierte Trägermedien, für die nach Einschätzung der BPJM die weitergehenden Verbreitungsverbote des Strafgesetzbuches (StGB) gelten.
  • Listenteil BB umfasst indizierte Trägermedien für die bereits ein Beschlagnahme-/Einziehungsbeschluss vorliegt.
  • Sei der Erste, der kommentiert!
     
    Kommentiere »

     

    Du musst eingeloggt sein zum kommentieren